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700.010 BAUVOAT CH-AI

Art. 89 Verordnung zum Baugesetz (BauV) - Inkrafttreten

Schlussbestimmung
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Art. 89 BauV · Inkrafttreten

1. Diese Verordnung tritt gleichzeitig mit dem Baugesetz vom 29. April 2012 auf den 1. Januar 2013 in Kraft.

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