690.911
CH-AI
Beitritt
3 Artikel / Bestimmungen · Schweiz · Kanton Appenzell Innerrhoden
Gesetzestext (3 Artikel)
Art. 1 Grossratsbeschluss betreffend Beitritt zur Interkantonalen Vereinbarung über den Salzverkauf in der Schweiz - Beitritt
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1. Der Kanton Appenzell I. Rh. tritt der Interkantonalen Vereinbarung über den Salzverkauf in der Schweiz vom 22. November 1973 bei.
Art. 2 Grossratsbeschluss betreffend Beitritt zur Interkantonalen Vereinbarung über den Salzverkauf in der Schweiz - Vollzug
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1. Der Vollzug obliegt der Standeskommission.
Art. 3 Grossratsbeschluss betreffend Beitritt zur Interkantonalen Vereinbarung über den Salzverkauf in der Schweiz - Inkrafttreten
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1. Dieser Beschluss tritt nach der Annahme durch den Grossen Rat und der Genehmigung der Interkantonalen Vereinbarung über den Salzverkauf in der Schweiz durch den Bundesrat in Kraft.