685.010
VNU
CH-AI
Art. 7 Verordnung über die Nutzung des Untergrundes (VNU) - Widerruf
Art. 7 VNU · Widerruf
1. Als öffentliches Interesse, das zum Widerruf einer Konzession führen kann, gelten insbesondere die Gefährdung von Menschen und deren Gesundheit, der öffentlichen Ordnung oder der Umwelt.