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685.010 VNU CH-AI

Art. 6 Verordnung über die Nutzung des Untergrundes (VNU) - Gebühren

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Art. 6 VNU · Gebühren

1. Im Konzessions- und Bewilligungsverfahren beträgt die Verwaltungsgebühr Fr. 60.-- bis Fr. 5'000.--. Besondere Aufwendungen für Studien, Gutachten oder ähnliches können darüber hinaus separat in Rechnung gestellt werden.

2. Die Nutzungsgebühr beträgt Fr. 100.-- bis Fr. 100'000.--. Sie kann einmalig oder jährlich wiederkehrend erhoben werden.

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