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685.000 GNU CH-AI

Art. 4 Gesetz über die Nutzung des Untergrundes (GNU) - Verbotene Nutzungen

Allgemeine Bestimmungen
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Art. 4 GNU · Verbotene Nutzungen

1. Verboten sind

a) die unkonventionelle Förderung fossiler Brennstoffe, insbesondere von Erdöl und Erdgas mittels Hydraulic Fracturing (Fracking);

b) das Strahlen.

2. Die Standeskommission kann das Strahlen für wissenschaftliche Zwecke ausnahmsweise bewilligen.

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