685.000
GNU
CH-AI
Art. 4 Gesetz über die Nutzung des Untergrundes (GNU) - Verbotene Nutzungen
Allgemeine Bestimmungen
Art. 4 GNU · Verbotene Nutzungen
1. Verboten sind
a) die unkonventionelle Förderung fossiler Brennstoffe, insbesondere von Erdöl und Erdgas mittels Hydraulic Fracturing (Fracking);
b) das Strahlen.
2. Die Standeskommission kann das Strahlen für wissenschaftliche Zwecke ausnahmsweise bewilligen.