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685.000 GNU CH-AI

Art. 3 Gesetz über die Nutzung des Untergrundes (GNU) - Bergregal

Allgemeine Bestimmungen
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Art. 3 GNU · Bergregal

1. Das Bergregal umfasst die Verfügungsgewalt über Bodenschätze.

2. Soweit keine besonderen Regelungen bestehen, untersteht das Bergregal der Regelung für den Untergrund.

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