685.000
GNU
CH-AI
Art. 3 Gesetz über die Nutzung des Untergrundes (GNU) - Bergregal
Allgemeine Bestimmungen
Art. 3 GNU · Bergregal
1. Das Bergregal umfasst die Verfügungsgewalt über Bodenschätze.
2. Soweit keine besonderen Regelungen bestehen, untersteht das Bergregal der Regelung für den Untergrund.