672.001
CH-AI
Art. 2 Standeskommissionsbeschluss über die pauschale Steueranrechnung
Art. 2 Standeskommissionsbeschluss über die pauschale Steueranrechnung
1. Der Antrag auf pauschale Steueranrechnung ist unter Verwendung der amtlichen Formulare DA-1 (natürliche Personen), DA-2 (AG, Kommandit-AG, GmbH, Genossenschaften, Kollektiv- und Kommanditgesellschaften sowie Vereine und Stiftungen) oder DA-3 (Lizenzgebühren) im Doppel auszufertigen. Der Originalantrag ist direkt bei der kantonalen Steuerverwaltung, 9050 Appenzell, einzureichen. Die Kopie des Antrages ist als Ergänzungsblatt zum Wertschriftenverzeichnis zu verwenden und zusammen mit der Steuererklärung einzureichen.