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Art. 2 Standeskommissionsbeschluss betreffend Beitritt des Kantons Appenzell I. Rh. zum Konkordat zwischen den Kantonen der Schweizerischen Eidgenossenschaft über den Ausschluss von Steuerabkommen

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Art. 2 Standeskommissionsbeschluss betreffend Beitritt des Kantons Appenzell I. Rh. zum Konkordat zwischen den Kantonen der Schweizerischen Eidgenossenschaft über den Ausschluss von Steuerabkommen

1. Dieser Beschluss tritt mit der Annahme durch die Standeskommission in Kraft.

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