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660.010 EVWPEG CH-AI

Art. 8 Einführungsverordnung zum Bundesgesetz über die Wehrpflichtersatzabgabe (EV WPEG) - Inkrafttreten

Schlussbestimmung
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Art. 8 EV WPEG · Inkrafttreten

1. Diese Verordnung tritt nach Annahme durch den Grossen Rat am 1. Januar 1997 in Kraft.

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