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658.002 CH-AI

Art. 8 Standeskommissionsbeschluss zum Bundesgesetz über die Verrechnungssteuer

Vorzeitige Rückerstattung
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Art. 8 Standeskommissionsbeschluss zum Bundesgesetz über die Verrechnungssteuer

1. Wo wichtige Gründe vorliegen (vorzeitiges Aufhören der Steuerpflicht infolge Wegreise ins Ausland, Todesfall, Konkurs und dgl.) oder wo besondere Härten es rechtfertigen, kann die vorzeitige Rückerstattung der Verrechnungssteuer gemäss Art. 29 Abs. 3 VStG beansprucht werden.

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