648.925
CH-AI
Art. 4 Gegenrechtsvereinbarung zwischen den Kantonen Appenzell I.Rh. und Uri über die Befreiung von Zuwendungen von der Erbschafts- und Schenkungssteuer
Art. 4 Gegenrechtsvereinbarung zwischen den Kantonen Appenzell I.Rh. und Uri über die Befreiung von Zuwendungen von der Erbschafts- und Schenkungssteuer
1. Diese Vereinbarung tritt am Tage der beidseitigen Unterzeichnung in Kraft.
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Kanton Appenzell Innerrhoden 648.925
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