648.925
CH-AI
Art. 2 Gegenrechtsvereinbarung zwischen den Kantonen Appenzell I.Rh. und Uri über die Befreiung von Zuwendungen von der Erbschafts- und Schenkungssteuer
Art. 2 Gegenrechtsvereinbarung zwischen den Kantonen Appenzell I.Rh. und Uri über die Befreiung von Zuwendungen von der Erbschafts- und Schenkungssteuer
1. Die vorliegende Vereinbarung ist anwendbar
a) * im Kanton Appenzell I.Rh. auf die vom Kanton erhobene Erbschafts- und Schenkungssteuer;
b) im Kanton Uri auf die vom Kanton erhobene Erbschafts- und Schenkungssteuer.
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Kanton Appenzell Innerrhoden 648.925
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