640.014
CH-AI
Art. 5 Standeskommissionsbeschluss zur vorläufigen Umsetzung des Bundesgesetzes über die Besteuerung der Telearbeit im internationalen Verhältnis (StKB Telearbeit) - Inkrafttreten
Art. 5 StKB Telearbeit · Inkrafttreten
1. Dieser Beschluss tritt am 1. Januar 2026 in Kraft.
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Standeskommissionsbeschluss zur vorläufigen Umsetzung des Bundesgesetzes über die Besteuerung der Telearbeit im internationalen Verhältnis (StKB Telearbeit) - Änderung von Art. 7 Abs. 2 Bst. a, abis und g des Steuergesetzes vom 25. April 1999 (Art. 4 Abs. 2 Bst. a, abis und f StHG)