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Art. 4 Standeskommissionsbeschluss zur vorläufigen Umsetzung des Bundesgesetzes über die Besteuerung von Leibrenten und ähnlichen Vorsorgeformen vom 17. Juni 2022 (StKB Leibrenten) - Inkrafttreten

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Art. 4 StKB Leibrenten · Inkrafttreten

1. Dieser Beschluss tritt am 1. Januar 2025 in Kraft.

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