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Art. 2 Standeskommissionsbeschluss zur vorläufigen Umsetzung des Bundesgesetzes über die Besteuerung von Leibrenten und ähnlichen Vorsorgeformen vom 17. Juni 2022 (StKB Leibrenten) - Änderung von Art. 35 Abs. 1 lit. b des Steuergesetzes vom 25. April 1999 (Art. 9 Abs. 2 lit. b StHG)

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Art. 2 StKB Leibrenten · Änderung von Art. 35 Abs. 1 lit. b des Steuergesetzes vom 25. April 1999 (Art. 9 Abs. 2 lit. b StHG)

1. Von den Einkünften werden die dauernden Lasten sowie der Ertragsanteil nach Art. 1 Abs. 2 lit. c dieses Beschlusses der Leistungen aus Leibrenten- und aus Verpfründungsverträgen abgezogen.

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