640.012
STKBSTAFSTAF
CH-AI
Art. 7 Standeskommissionsbeschluss zur vorläufigen Umsetzung des Bundesgesetzes über die Steuerreform und AHV-Finanzierung (StKB STAF) - Steuerberechnung (Art. 45 Abs. 4 StG)
Art. 7 StKB STAF · Steuerberechnung (Art. 45 Abs. 4 StG)
1. Die nach Art. 2 dieses Beschlusses berechnete Einkommenssteuer auf Beteiligungserträgen wird an die für diese Beteiligungen berechnete Vermögenssteuer angerechnet.