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640.012 STKBSTAFSTAF CH-AI

Art. 6 Standeskommissionsbeschluss zur vorläufigen Umsetzung des Bundesgesetzes über die Steuerreform und AHV-Finanzierung (StKB STAF) - Bewertung (Art. 42 Abs. 2 StG)

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Art. 6 StKB STAF · Bewertung (Art. 42 Abs. 2 StG)

1. Immaterielle Güter und bewegliches Vermögen, die zum Geschäftsvermögen gehören, werden zum Einkommenssteuerwert bewertet. Immaterielle Güter nach Art. 24a StHG werden mit 50 Prozent des Einkommenssteuerwertes in die Bemessung einbezogen.

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