640.012
STKBSTAFSTAF
CH-AI
Art. 6 Standeskommissionsbeschluss zur vorläufigen Umsetzung des Bundesgesetzes über die Steuerreform und AHV-Finanzierung (StKB STAF) - Bewertung (Art. 42 Abs. 2 StG)
Art. 6 StKB STAF · Bewertung (Art. 42 Abs. 2 StG)
1. Immaterielle Güter und bewegliches Vermögen, die zum Geschäftsvermögen gehören, werden zum Einkommenssteuerwert bewertet. Immaterielle Güter nach Art. 24a StHG werden mit 50 Prozent des Einkommenssteuerwertes in die Bemessung einbezogen.