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640.012 STKBSTAFSTAF CH-AI

Art. 5 Standeskommissionsbeschluss zur vorläufigen Umsetzung des Bundesgesetzes über die Steuerreform und AHV-Finanzierung (StKB STAF) - Betreuungskosten (Art. 35 Abs. 1 lit. k StG)

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Art. 5 StKB STAF · Betreuungskosten (Art. 35 Abs. 1 lit. k StG)

1. Von den Einkünften werden abgezogen die Kosten der Betreuung von Kindern unter 14 Jahren durch Drittpersonen, höchstens Fr. 18'000.-- je Kind, für das der Steuerpflichtige einen Kinderabzug nach Art. 37 Abs. 1 lit. a StG beanspruchen kann, soweit diese Kosten in direktem kausalem Zusammenhang mit der Erwerbstätigkeit, Ausbildung oder Erwerbsunfähigkeit des Steuerpflichtigen stehen.

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