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640.012 STKBSTAFSTAF CH-AI

Art. 4 Standeskommissionsbeschluss zur vorläufigen Umsetzung des Bundesgesetzes über die Steuerreform und AHV-Finanzierung (StKB STAF) - Abzug von Forschungs- und Entwicklungsaufwand (Art. 10a StHG)

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Art. 4 StKB STAF · Abzug von Forschungs- und Entwicklungsaufwand (Art. 10a StHG)

1. Für den Abzug von Forschungs- und Entwicklungsaufwand bei selbständiger Erwerbstätigkeit ist Art. 10 dieses Beschlusses sachgemäss anwendbar.

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