Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
640.012 STKBSTAFSTAF CH-AI

Art. 1 Standeskommissionsbeschluss zur vorläufigen Umsetzung des Bundesgesetzes über die Steuerreform und AHV-Finanzierung (StKB STAF) - Zweck

Originalquelle öffnen Gesamter Erlass (16 Artikel) Maschinenlesbares Markdown (.md)

Art. 1 StKB STAF · Zweck

1. Dieser Standeskommissionsbeschluss regelt die vorläufige Umsetzung des Bundesgesetzes über die Steuerreform und AHV-Finanzierung im kantonalen Recht.

2. Er legt die Abweichungen zum Steuergesetz vom 25. April 1999 (StG) und die kantonalen Regelungen im Rahmen des Steuerharmonisierungsgesetzes vom 14. Dezember 1990 (StHG) fest.

3. Die Regelungen gehen den entsprechenden Bestimmungen im Steuergesetz vor.

Standeskommissionsbeschluss zur vorläufigen Umsetzung des Bundesgesetzes über die Steuerreform und AHV-Finanzierung (StKB STAF) - Zweck Art. 2 StKB STAF →

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →