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640.011 CH-AI

Art. 7 Standeskommissionsbeschluss zum Steuergesetz und zur Steuerverordnung (StKB Steuern) - e) Berufskosten während der Ausbildung (Art. 29 StG)

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Art. 7 StKB Steuern · e) Berufskosten während der Ausbildung (Art. 29 StG)

1. Erwerbseinkünfte, Erträge aus beweglichem und unbeweglichem Vermögen sowie Einkünfte aus der Hinterlassenen- und Invalidenversicherung des Steuerpflichtigen in Ausbildung bis höchstens Fr. 17'000.-- im Jahr führen zu keinem steuerbaren Einkommen.

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