640.011
CH-AI
Art. 7 Standeskommissionsbeschluss zum Steuergesetz und zur Steuerverordnung (StKB Steuern) - e) Berufskosten während der Ausbildung (Art. 29 StG)
Art. 7 StKB Steuern · e) Berufskosten während der Ausbildung (Art. 29 StG)
1. Erwerbseinkünfte, Erträge aus beweglichem und unbeweglichem Vermögen sowie Einkünfte aus der Hinterlassenen- und Invalidenversicherung des Steuerpflichtigen in Ausbildung bis höchstens Fr. 17'000.-- im Jahr führen zu keinem steuerbaren Einkommen.