640.011
CH-AI
Art. 2 Standeskommissionsbeschluss zum Steuergesetz und zur Steuerverordnung (StKB Steuern) - Mietwert (Art. 24 Abs. 2 StG)
Art. 2 StKB Steuern · Mietwert (Art. 24 Abs. 2 StG)
1. Der Mietwert selbstgenutzter Grundstücke oder Grundstücksteile entspricht dem Mietwert, welcher vom Schatzungsamt periodisch festgelegt wird.
2. Der Mietwert für das Eigenheim, das der Steuerpflichtige an seinem Wohnsitz dauernd selbst bewohnt, beträgt 70% des Mietwertes gemäss Abs. 1. Ein Unternutzungsabzug wird nicht gewährt.
3. Der Mietwert von Betriebsleiterwohnungen landwirtschaftlicher Gewerbe bestimmt sich nach der Pachtzinsverordnung, bei Fehlen einer Pachtzinsschätzung nach anerkannter Hilfsmethode.