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640.010 STV CH-AI

Art. 6 Steuerverordnung (StV) - Steuerbares Einkommen a) Bewertung der Naturalbezüge (Art. 19 Abs. 2 StG)

Einkommens- und Vermögenssteuern
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Art. 6 StV · Steuerbares Einkommen a) Bewertung der Naturalbezüge (Art. 19 Abs. 2 StG)

1. Die Naturalbezüge der Unselbständigerwerbenden werden zum Marktwert bemessen. Sie werden in der Regel nach den für die direkten Bundessteuern geltenden Ansätzen bewertet.

2. Die Entnahmen von Waren und Dienstleistungen aus der eigenen Unternehmung für die Steuerpflichtigen, die von ihnen unterhaltenen Personen und die Arbeitnehmer werden zu den Selbstkosten angerechnet.

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