Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
640.010 STV CH-AI

Art. 48 Steuerverordnung (StV) - Eröffnung der Verfügung (Art. 127 StG)

Verfahrensrecht
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Art. 48 StV · Eröffnung der Verfügung (Art. 127 StG)

1. Die in der Sache zuständigen Sachbearbeiter sind in der Verfügung anzugeben.

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