Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
640.010 STV CH-AI

Art. 35 Steuerverordnung (StV) - b) Kapitalgewinne auf Beteiligungen (Art. 68 Abs. 4 StG)

Gewinn- und Kapitalsteuern
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Art. 35 StV · b) Kapitalgewinne auf Beteiligungen (Art. 68 Abs. 4 StG)

1. Für die Ermittlung der Quote von 10% können mehrere Veräusserungen oder Aufwertungen in einem Geschäftsjahr zusammengerechnet werden.

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