640.010
STV
CH-AI
Art. 30 Steuerverordnung (StV) - b) Freiwillige Zuwendungen (Art. 61 Abs. 1 lit. c StG)
Gewinn- und Kapitalsteuern
Art. 30 StV · b) Freiwillige Zuwendungen (Art. 61 Abs. 1 lit. c StG)
1. Freiwillige Zuwendungen sind nicht geschäftsmässig begründet, soweit sie vorwiegend im Interesse von Personen geleistet werden, die der zuwendenden juristischen Person nahestehen.