Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
640.010 STV CH-AI

Art. 30 Steuerverordnung (StV) - b) Freiwillige Zuwendungen (Art. 61 Abs. 1 lit. c StG)

Gewinn- und Kapitalsteuern
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Art. 30 StV · b) Freiwillige Zuwendungen (Art. 61 Abs. 1 lit. c StG)

1. Freiwillige Zuwendungen sind nicht geschäftsmässig begründet, soweit sie vorwiegend im Interesse von Personen geleistet werden, die der zuwendenden juristischen Person nahestehen.

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