640.010
STV
CH-AI
Art. 24 Steuerverordnung (StV) - Ergänzende Vermögenssteuer (Art. 43 StG)
Einkommens- und Vermögenssteuern
Art. 24 StV · Ergänzende Vermögenssteuer (Art. 43 StG)
1. Bei der Berechnung der ergänzenden Vermögenssteuer werden keine steuerfreien Beträge abgezogen.