Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
640.010 STV CH-AI

Art. 24 Steuerverordnung (StV) - Ergänzende Vermögenssteuer (Art. 43 StG)

Einkommens- und Vermögenssteuern
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Art. 24 StV · Ergänzende Vermögenssteuer (Art. 43 StG)

1. Bei der Berechnung der ergänzenden Vermögenssteuer werden keine steuerfreien Beträge abgezogen.

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