Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
640.010 STV CH-AI

Art. 12 Steuerverordnung (StV) - e) Unterhaltsbeiträge (Art. 26 lit. f und Art. 35 Abs. 1 lit. c StG)

Einkommens- und Vermögenssteuern
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Art. 12 StV · e) Unterhaltsbeiträge (Art. 26 lit. f und Art. 35 Abs. 1 lit. c StG)

1. Als Unterhaltsbeiträge, die ein Ehegatte bei geschiedener oder getrennter Ehe an den Unterhalt des andern ausrichtet, gelten ausschliesslich die laufenden Beiträge.

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