640.000
STG
CH-AI
Art. 89 Steuergesetz (StG) - Empfänger von Vorsorgeleistungen
Quellensteuern für natürliche und juristische Personen - Natürliche Personen ohne steuerrechtlichen Wohnsitz oder Aufenthalt in der Schweiz sowie juristische Personen ohne Sitz oder tatsächliche Verwaltung in der Schweiz
Art. 89 StG · Empfänger von Vorsorgeleistungen
1. Im Ausland wohnhafte Steuerpflichtige, die
a) aufgrund eines früheren öffentlich-rechtlichen Arbeitsverhältnisses von einem Arbeitgeber oder einer Vorsorgeeinrichtung mit Sitz oder Betriebsstätte im Kanton,
b) aus privatrechtlichen Einrichtungen der beruflichen Vorsorge oder aus anerkannten Formen der gebundenen Selbstvorsorge mit Sitz oder Betriebsstätte im Kanton,
2. Die Steuer beträgt sechs Prozent der Bruttoeinkünfte.