Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
640.000 STG CH-AI

Art. 39 Steuergesetz (StG) - hb. Kapitalabfindungen für wiederkehrende Leistungen

Einkommens- und Vermögenssteuern - Einkommenssteuer
Originalquelle öffnen Gesamter Erlass (230 Artikel) Maschinenlesbares Markdown (.md)

Art. 39 StG · hb. Kapitalabfindungen für wiederkehrende Leistungen

1. Gehören zu den Einkünften Kapitalabfindungen für wiederkehrende Leistungen, wird die Steuer unter Berücksichtigung der übrigen Einkünfte zu dem Satz berechnet, der sich ergäbe, wenn anstelle der einmaligen Leistung eine entsprechende jährliche Leistung ausgerichtet würde.

← Art. 38 StG Steuergesetz (StG) - Steuerhoheiten, Steuerarten Art. 39bis StG →

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →