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640.000 STG CH-AI

Art. 178 Steuergesetz (StG) - c. Untersuchung ca. Eröffnung

Steuerstrafrecht - Verletzung von Verfahrenspflichten und Steuerhinterziehung
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Art. 178 StG · c. Untersuchung ca. Eröffnung

1. Die Einleitung des Untersuchungsverfahrens wegen Steuerhinterziehung wird dem Angeschuldigten unter Angabe des Anfangsverdachts schriftlich eröffnet.

2. Dem Angeschuldigten wird Gelegenheit gegeben, sich zu der gegen ihn erhobenen Anschuldigung zu äussern. Er wird auf sein Recht hingewiesen, die Aussage und seine Mitwirkung zu verweigern.

3. Das Untersuchungsverfahren wegen Verletzung von Verfahrenspflichten wird eröffnet, wenn der Angeschuldigte gegen die Bussenverfügung Einsprache erhebt.

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