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Art. 21 Rahmenvereinbarung für die interkantonale Zusammenarbeit mit Lastenausgleich (Rahmenvereinbarung, IRV) - Formen des Leistungskauf

Formen der interkantonalen Zusammenarbeit mit Lastenausgleich - Leistungskauf
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Art. 21 Rahmenvereinbarung, IRV · Formen des Leistungskauf

1. Ein Leistungskauf kann mittels Ausgleichszahlungen, Tausch von Leistungen oder Mischformen von Zahlung und Tausch erfolgen.

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