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613.000 FAG CH-AI

Art. 7 Finanzausgleichsgesetz (FAG) - Budgetierung

Finanzausgleich
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Art. 7 FAG · Budgetierung

1. Das Finanzdepartement erstellt im Hinblick auf die Budgetierung der Bezirke und der Schulgemeinden auf Mitte Jahr eine Liste der zu erwartenden Finanzausgleichsbeiträge.

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