613.000
FAG
CH-AI
Art. 7 Finanzausgleichsgesetz (FAG) - Budgetierung
Finanzausgleich
Art. 7 FAG · Budgetierung
1. Das Finanzdepartement erstellt im Hinblick auf die Budgetierung der Bezirke und der Schulgemeinden auf Mitte Jahr eine Liste der zu erwartenden Finanzausgleichsbeiträge.