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613.000 FAG CH-AI

Art. 11 Finanzausgleichsgesetz (FAG) - Inkrafttreten

Übergangs- und Schlussbestimmungen
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Art. 11 FAG · Inkrafttreten

1. Dieses Gesetz tritt nach Annahme durch die Landsgemeinde am 1. Januar 2003 in Kraft.

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