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Art. 10 Verordnung über das fakultative Finanzreferendum - Vorlage an den Grossen Rat

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Art. 10 Verordnung über das fakultative Finanzreferendum · Vorlage an den Grossen Rat

1. Ist ein fakultatives Referendum zustande gekommen, leitet die Standeskommission die Unterlagen an den Grossen Rat weiter.

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