600.000
CH-AI
Art. 4 Landsgemeindebeschluss betreffend den Übergang des Vermögens des Inneren Landes und des Äusseren Landes
Art. 4 Landsgemeindebeschluss betreffend den Übergang des Vermögens des Inneren Landes und des Äusseren Landes
1. Dieser Beschluss tritt nach Annahme durch die Landsgemeinde am 1. Januar 1997 in Kraft.