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Art. 4 Landsgemeindebeschluss betreffend den Übergang des Vermögens des Inneren Landes und des Äusseren Landes

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Art. 4 Landsgemeindebeschluss betreffend den Übergang des Vermögens des Inneren Landes und des Äusseren Landes

1. Dieser Beschluss tritt nach Annahme durch die Landsgemeinde am 1. Januar 1997 in Kraft.

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