550.911
CH-AI
Art. 4 Grossratsbeschluss über den Beitritt zur Interkantonalen Vereinbarung über die polizeiliche Zusammenarbeit
Art. 4 Grossratsbeschluss über den Beitritt zur Interkantonalen Vereinbarung über die polizeiliche Zusammenarbeit
1. Dieser Beschluss tritt nach Annahme durch den Grossen Rat in Kraft.