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550.911 CH-AI

Kanton Appenzell Innerrhoden 550.911

3 Artikel / Bestimmungen · Schweiz · Kanton Appenzell Innerrhoden
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Gesetzestext (3 Artikel)

1. Der Kanton Appenzell I. Rh. tritt der Interkantonalen Vereinbarung über die polizeiliche Zusammenarbeit vom 21. Januar 1976 bei.

1. Der Vollzug dieser Vereinbarung obliegt der Standeskommission.

2. Bei geringfügigen Änderungen des Konkordates hat die Standeskommission den Beitrittsbeschluss nicht durch den Grossen Rat erneut überprüfen zu lassen.

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