550.911
CH-AI
Kanton Appenzell Innerrhoden 550.911
3 Artikel / Bestimmungen · Schweiz · Kanton Appenzell Innerrhoden
Gesetzestext (3 Artikel)
Art. 1 Grossratsbeschluss über den Beitritt zur Interkantonalen Vereinbarung über die polizeiliche Zusammenarbeit
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1. Der Kanton Appenzell I. Rh. tritt der Interkantonalen Vereinbarung über die polizeiliche Zusammenarbeit vom 21. Januar 1976 bei.
Art. 2 Grossratsbeschluss über den Beitritt zur Interkantonalen Vereinbarung über die polizeiliche Zusammenarbeit
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1. Der Vollzug dieser Vereinbarung obliegt der Standeskommission.
2. Bei geringfügigen Änderungen des Konkordates hat die Standeskommission den Beitrittsbeschluss nicht durch den Grossen Rat erneut überprüfen zu lassen.
Art. 4 Grossratsbeschluss über den Beitritt zur Interkantonalen Vereinbarung über die polizeiliche Zusammenarbeit
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1. Dieser Beschluss tritt nach Annahme durch den Grossen Rat in Kraft.