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520.020 CH-AI

Kanton Appenzell Innerrhoden 520.020

2 Artikel / Bestimmungen · Schweiz · Kanton Appenzell Innerrhoden
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Gesetzestext (2 Artikel)

1. Die Zivilschutzdienstpflicht von Schutzdienstpflichtigen, die bei Inkrafttreten des Bundesgesetzes über den Bevölkerungsschutz und den Zivilschutz bereits 12 Jahre schutzdienstpflichtig waren oder 245 Diensttage geleistet haben, wird bis zum Ende des Jahrs, in dem sie 40 Jahre alt werden, verlängert.

1. Diese Verordnung tritt rückwirkend auf den 1. Januar 2021 in Kraft.

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