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502.010 EVWG CH-AI

Art. 4 Einführungsverordnung zum Bundesgesetz über Waffen, Waffenzubehör und Munition (EV WG) - Strafverfahren

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Art. 4 EV WG · Strafverfahren

1. Das Verfahren bei Widerhandlungen gegen die Vorschriften des Waffengesetzes und der gestützt darauf erlassenen eidgenössischen Bestimmungen richtet sich nach der Strafprozessgesetzgebung.

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