502.010
EVWG
CH-AI
Art. 4 Einführungsverordnung zum Bundesgesetz über Waffen, Waffenzubehör und Munition (EV WG) - Strafverfahren
Art. 4 EV WG · Strafverfahren
1. Das Verfahren bei Widerhandlungen gegen die Vorschriften des Waffengesetzes und der gestützt darauf erlassenen eidgenössischen Bestimmungen richtet sich nach der Strafprozessgesetzgebung.