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450.014 CH-AI

Art. 5 Standeskommissionsbeschluss über die Naturschutzbeiträge - d) Blasgeräte

Mähwiesen
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Art. 5 Standeskommissionsbeschluss über die Naturschutzbeiträge · d) Blasgeräte

1. Für den Verzicht auf den Einsatz von Blasgeräten kann eine Abgeltung von Fr. 1.50 pro Are vereinbart werden.

2. Wird ein Blasgerät eingesetzt, werden für das laufende Jahr und den Rest der Vereinbarungsdauer keine Abgeltungen für den Verzicht auf den Einsatz von Blasgeräten geleistet.

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