450.014
CH-AI
Art. 4 Standeskommissionsbeschluss über die Naturschutzbeiträge - c) Trocknung
Mähwiesen
Art. 4 Standeskommissionsbeschluss über die Naturschutzbeiträge · c) Trocknung
1. Für die Trocknung von Schnittgut auf dem Boden der gemähten oder einer anderen Fläche kann eine Abgeltung von Fr. 1.50 pro Are vereinbart werden.
2. Erfolgt die Trocknung nicht wie vereinbart, werden keine Abgeltungen für das laufende Jahr geleistet. Erfolgt die Trocknung wiederholt nicht wie vereinbart, werden für den Rest der Vereinbarungsdauer keine Abgeltungen geleistet.