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450.014 CH-AI

Art. 3 Standeskommissionsbeschluss über die Naturschutzbeiträge - b) erschwerte Bewirtschaftung

Mähwiesen
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Art. 3 Standeskommissionsbeschluss über die Naturschutzbeiträge · b) erschwerte Bewirtschaftung

1. Für die erschwerte Bewirtschaftung von Mähwiesen können folgende Abgeltungen vereinbart werden

a) Einsatz eines Einachs-Motormähers: 2.-- pro Are

b) Schnittgut von Hand (Rechen, Blachen usw.) zusammennehmen und verladen: 4.-- pro Are

c) Alle Arbeitsschritte, einschliesslich Handmahd, von Hand: 6.-- pro Are

d) Zusätzliche Erschwernisse: max. 2.-- pro Are

2. Erfolgt die Bewirtschaftung nicht wie vereinbart, werden keine Abgeltungen für das laufende Jahr geleistet. Erfolgt die Bewirtschaftung wiederholt nicht wie vereinbart, werden für den Rest der Vereinbarungsdauer keine Abgeltungen geleistet.

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