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Art. 2 Standeskommissionsbeschluss über die Naturschutzbeiträge - Weitere Massnahmen a) Grundsatz

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Art. 2 Standeskommissionsbeschluss über die Naturschutzbeiträge · Weitere Massnahmen a) Grundsatz

1. Wird eine Vereinbarung über das Einhalten bestimmter Zeitfenster getroffen, können Abgeltungen für die folgenden weiteren Massnahmen vereinbart werden.

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