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450.014 CH-AI

Art. 18 Standeskommissionsbeschluss über die Naturschutzbeiträge - Inkrafttreten

Schlussbestimmung
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Art. 18 Standeskommissionsbeschluss über die Naturschutzbeiträge · Inkrafttreten

1. Dieser Beschluss tritt am 1. Januar 2017 in Kraft.

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