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Art. 13 Standeskommissionsbeschluss über die Naturschutzbeiträge - Sanktion übersteigt Abgeltung

Sanktionen
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Art. 13 Standeskommissionsbeschluss über die Naturschutzbeiträge · Sanktion übersteigt Abgeltung

1. Übersteigen die Sanktionen die Abgeltungen, die einem Bewirtschafter insgesamt ausbezahlt werden können, hat der Kanton Appenzell I.Rh. gegen den Bewirtschafter eine Forderung im Ausmass der übersteigenden Sanktionen. Bis dahin werden die Sanktionen bei anderen Abgeltungsansprüchen abgezogen, auf die der Bewirtschafter nach diesem Standeskommissionsbeschluss Anspruch hat.

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