450.013
CH-AI
Art. 5 Standeskommissionsbeschluss über den Fonds für Naturschutz - Rückerstattung
Art. 5 Standeskommissionsbeschluss über den Fonds für Naturschutz · Rückerstattung
1. Fälschlicherweise geleistete Beiträge oder Darlehen sind in den Fonds zurückzuerstatten.