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450.012 CH-AI

Art. 2 Standeskommissionsbeschluss über die Errichtung von Pflanzenschutzgebieten

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Art. 2 Standeskommissionsbeschluss über die Errichtung von Pflanzenschutzgebieten

1. Dieser Beschluss tritt nach Annahme durch Standeskommission in Kraft.

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