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Art. 2 Landsgemeindebeschluss betreffend Beitritt des Kantons Appenzell I.Rh. zur Vereinbarung über die interkantonale Zusammenarbeit und den Lastenausgleich im Bereich der Kultureinrichtungen von überregionaler Bedeutung

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Art. 2 Landsgemeindebeschluss betreffend Beitritt des Kantons Appenzell I.Rh. zur Vereinbarung über die interkantonale Zusammenarbeit und den Lastenausgleich im Bereich der Kultureinrichtungen von überregionaler Bedeutung

1. Geringfügige Änderungen am Vertrag kann die Standeskommission genehmigen.

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