446.900
CH-AI
Kanton Appenzell Innerrhoden 446.900
3 Artikel / Bestimmungen · Schweiz · Kanton Appenzell Innerrhoden
Gesetzestext (3 Artikel)
Art. 1 Landsgemeindebeschluss betreffend Beitritt des Kantons Appenzell I.Rh. zur Vereinbarung über die interkantonale Zusammenarbeit und den Lastenausgleich im Bereich der Kultureinrichtungen von überregionaler Bedeutung
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1. Der Kanton Appenzell I.Rh. tritt der Vereinbarung über die interkantonale Zusammenarbeit und den Lastenausgleich im Bereich der Kultureinrichtungen von überregionaler Bedeutung bei.
Art. 2 Landsgemeindebeschluss betreffend Beitritt des Kantons Appenzell I.Rh. zur Vereinbarung über die interkantonale Zusammenarbeit und den Lastenausgleich im Bereich der Kultureinrichtungen von überregionaler Bedeutung
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1. Geringfügige Änderungen am Vertrag kann die Standeskommission genehmigen.
Art. 3 Landsgemeindebeschluss betreffend Beitritt des Kantons Appenzell I.Rh. zur Vereinbarung über die interkantonale Zusammenarbeit und den Lastenausgleich im Bereich der Kultureinrichtungen von überregionaler Bedeutung
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1. Dieser Beschluss tritt mit Annahme durch die Landsgemeinde in Kraft.